EVP verabschiedet Resolution gegen Menschenhandel und Ausbeutung

EVP verabschiedet Resolution gegen Menschenhandel und Ausbeutung

Die EVP Schweiz hat heute an ihrem Sonderparteitag in Brugg die Resolution «Menschen sind keine Ware» verabschiedet. Sie ruft damit zum konsequenten Kampf gegen Menschenhandel und Ausbeutung in der Schweiz auf. Die Resolution fordert Ressourcen für eine effektive Strafverfolgung, einen Straftatbestand für Arbeitsausbeutung, umfassende Prävention und Aufklärung sowie einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel gegenüber der Prostitution.

«Von Anfang an gehörte das politische Engagement für Gerechtigkeit und die Menschenwürde zur DNA der EVP», erinnerte Parteipräsidentin Marianne Streiff in ihrer Begrüssung an die Gründung der Partei vor genau 100 Jahren. «Entsprechend selbstverständlich und folgerichtig ist deshalb heute auch ihr Einsatz gegen die Ausbeutung und den Menschenhandel!»

Menschen als Ware auch in der Schweiz

Die Schweiz sei noch immer Ziel- und Transitland des äusserst lukrativen Menschenhandels. «Direkt vor unserer Haustüre werden Menschen zur Ware gemacht, müssen ihren Körper für Sex verkaufen, werden in Abhängigkeit gehalten, um ihre Arbeitskraft in Gastronomie, privater Pflege oder auf dem Bau auszubeuten», so Marianne Streiff. Fachleute gingen von einer enorm hohen Dunkelziffer aus. Und: «Diese unsäglichen Verbrechen gegen die Menschenwürde werden kaum geahndet.»

4 Ansatzhebel: Ressourcen, Strafrecht, Prävention und Bewusstseinswandel

Hier setzt die Resolution «Menschen sind keine Ware» an, die von den Anwesenden unterzeichnet wurde. Sie fordert

  • den Ausbau der finanziellen, personellen, materiellen, fachlichen und technischen Ressourcen für eine effektive und konsequente Strafverfolgung und damit für eine wirksame Abschreckung;
  • einen eigenen Straftatbestand für Arbeitsausbeutung;
  • ein flächendeckendes Präventions-, Sensibilisierungs- und Aufklärungsprogramm, insbesondere gegen «Loverboys»;
  • sowie geeignete Massnahmen für einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel gegenüber der Prostitution. Diese verstösst gegen Menschenwürde und Gleichberechtigung. Sie ist mit dem Menschen- und Gesellschaftsbild der Schweiz nicht vereinbar.

Bereicherungsabsicht ins Zentrum

Zuvor hatte Daniel Stehlin, Stv. Leitender Staatsanwalt, Baselland, für einen neuen Straftatbestand für Arbeitsausbeutung plädiert, der die Motive der Arbeitgeber, zum Beispiel die Bereicherungsabsicht, ins Zentrum stellt. Er erläuterte zudem die strafprozessualen Schwierigkeiten und den immensen Untersuchungsaufwand, weshalb meist nur eine Handvoll Fälle pro Jahr untersucht werden könnten.

Rechtsklima, das Menschenhandel als schwere Verbrechen ahndet

Leah Edwards vom European Freedom Network aus den Niederlanden zog einige Learnings aus dem schwedischen Modell der Freierbestrafung. Die Cybernutzung stelle vor ganz neue Herausforderungen. Die Strafverfolgungsbehörden benötigten konsequente Unterstützung. Es gelte ein Rechtsklima zu schaffen, in dem die Straftaten der Ausbeutung und des Menschenhandels als schwere Verbrechen behandelt würden.

Strafprozessuale Schwierigkeiten

Irene Hirzel, Geschäftsführerin von ACT212, führte in die Loverboy-Problematik ein. Patrick Frey, Dienstchef Strukturdelikte der Kantonspolizei Aargau, berichtete von der Praxisfront im aargauischen Milieu über die strafprozessualen Schwierigkeiten, gegen die Täter vorzugehen, deren Drahtzieher zudem oft im Ausland agierten und deren Opfer in ihrer Heimat viel zu verlieren hätten.

 

Resolution         Foto 1 Foto 2

 

Kontakt

Marianne Streiff, Nationalrätin und Parteipräsidentin: 079 664 74 57
Nik Gug­ger, Natio­nal­rat und Vize­prä­si­dent: 079 385 35 35
François Bach­mann, Vize­prä­si­dent: 079 668 69 46 (Roman­die)
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70