Unermüdlicher Kämpfer: zum Gedenken an Hans Ulrich Walder

Am 30. Oktober ist Hans Ulrich Walder gestorben. Er war Ende der fünfziger Jahre EVP-Zentralsekretär und ein unermüdlicher Kämpfer für seine Ansichten. Noch zur Abstimmung zum Verbandsbeschwerderecht hat er sich in gewohnt brillanter Manier zu Wort gemeldet.

Hans Ueli Walder war Ende der fünfziger Jahre EVP-Zentralsekretär und zudem Kantonsrat, Oberrichter und Kassationsrichter (um nur die EVP-Funktionen zu erwähnen). Er ist am 30. Oktober 2008 gestorben. EVP-Präsident Heiner Studer  erinnert sich: "Hans Ueli Walder war mit seinen Ansichten in den letzten Jahren nicht nur bequem. Wenn man sein Lebenswerk betrachtet, hat er für die EVP und für die Gemeinschaft Wesentliches geleistet. In seinen Schreiben auch der letzten Jahre erwähnte er immer, dass er seit 1953 Mitglied der EVP sei."

 

Immer wieder hat sich Walder mit unbequemen, meist aber brillanten Analysen zu Wort gemeldet und wachte insbesondere unermüdlich über die Einhaltung der Verfassung. Um ein Interview für akzente gebeten, lehnte er ab: er wolle nicht im Rampenlicht stehen. Noch zur Vorlage zur Schwächung des Verbandsbeschwerderechts hat er sich in einer Replik auf einen Weltwocheartikel von Alex Baur wie folgt zu Wort gemeldet:

 

Zum Verbandsbeschwerderecht

(DIE WELTWOCHE Nr. 19, 10. Mai 2007, S. 13 (Alex Baur: "Zentrale Machtfragen")

 

"Bundesrat und  Parlament neigen dazu, Dinge, die sie einmal mit etlichem Aufwand beschlossen haben, nach einiger Zeit wieder fallen zu lassen. Jetzt ist das Verbandsbeschwerderecht an der Reihe. Da werden Schlagworte aufgetischt, die bis zur "erpresserischen Manier" reichen und es wird plötzlich der vorher gering geachtete Volkswille bei Abstimmungen bemüht. Nicht einmal Bundesräte und ein renommierter Rechtswissenschafter vermögen dabei zu erkennen, dass Verbandsbeschwerde und Volksabstimmung zwei ganz verschiedene Paare Stiefel sind. Im ersten Fall geht es um die Einhaltung von Bestimmungen des Umwelt-, Natur- oder Heimatschutzes, an die jeder Bauherr, auch die öffentliche Hand, gebunden ist, im zweiten um den Kredit für das Projekt an sich. Die Volksabstimmung kann und will nicht über das befinden, was Sache der dafür eingesetzten Behörden ist (und nicht, wie Alex Baur behauptet, der Interessenverbände, denen lediglich ein Beschwerderecht zusteht). Sie beurteilt die Notwendigkeit, die Kosten und die Zweckmässigkeit einer Anlage und allenfalls ihren Standort nach den für die betreffende Thematik geltenden Zielsetzungen. Wo es um den Kampf für die Einhaltung von Vorschriften geht, sitzt eine Einzelperson schon des Kostenrisikos wegen am kürzern Hebelarm, wogegen ein für den betreffenden Zweck tätiger Verband dank des Vorhandenseins meist ehrenamtlicher Fachleute und seiner Erfahrungen gezielt dort einschreiten kann, wo es nötig ist. Geschieht dies, so wird ein Bauvorhaben den Stimmberechtigten unterbreitet, das dem einschlägigen Recht entspricht. Wollen wir das wirklich nicht mehr?"

 

Hans Ulrich Walder