Schwarzer Tag für die Schwyzer Demokratie

Nach Rechtssprechung des Bundesgerichts widerspricht das Schwyzer Wahlrecht in 27 von 30 Wahlkreisen der Bundesverfassung. Entsprechend geisselt die EVP den heutigen Entscheid des Ständerates, die Schwyzer Verfassung zu gewährleisten. Die EVP setzt sich schweizweit für faire, gerechte und demokratische Wahlverfahren ein.

Entgegen dem Antrag seiner vorberatenden Kommission hat der Ständerat heute Dienstag die Verfassung des Kantons Schwyz integral gewährleistet und damit schwerwiegende demokratische Mängel gutgeheissen. Auch der Bundesrat ist vorgängig zum Schluss gekommen, die neue Schwyzer Verfassung sei bezüglich Wahlverfahren des Kantonsrates nicht bundesrechtskonform. Stein des Anstosses sind die 30 zum Teil sehr kleinen Wahlkreise, welche gerechte und demokratische Proporzwahlen verunmöglichen. Ein faires Wahlverfahren müsste den verschiedenen Gruppierungen eine Vertretung ermöglichen, die ihrem Wähleranteil entspricht. Das Schwyzer System bewirkt aber, dass kleinere Parteien in einem grossen Teil des Kantons keine oder nur geringe Chancen haben, einen Sitz zu gewinnen. Damit fallen die Stimmen einer grossen Zahl von Stimmberechtigten für das Wahlergebnis nicht in Betracht. Dies steht im Widerspruch zu Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung, welcher verlangt, dass kein Wahlergebnis anerkannt werden darf, das nicht den freien Willen der Wählenden unverfälscht zum Ausdruck bringt.

 

Hansruedi Minder, Präsident der EVP Kanton Schwyz, betont: „Das Wahlrecht in der neuen Schwyzer Verfassung entspricht exakt dem bisher angewendeten Wahlverfahren, welches vom Bundesgericht als nicht bundesverfassungskonform bezeichnet worden ist.“ Es dürfe von der Bundesversammlung auf keinen Fall gewährleistet werden. Nach Rechtssprechung des Bundesgerichts widerspricht die Wahlkreisgrösse der Bundesverfassung, wenn ein Quorum von mehr als 10% der Stimmen notwendig ist, um einen Sitz zu gewinnen. Das ist in 27 von 30 Schwyzer Wahlkreisen der Fall.

 

Die EVP kämpft schweizweit für faire, gerechte und demokratische Wahlsysteme. Sie verurteilt undemokratische Wahlsysteme wie jenes im Kanton Schwyz aufs Schärfste. Sie sind der Schweiz als Wiege der direkten Demokratie und als Staat mit liberaler und freiheitlicher Rechtsordnung unwürdig. Es darf in einer Demokratie nur ein Prinzip geben: One man, one vote – Eine Person, eine Stimme. Hat ein Parlament 100 Sitze, muss eine Gruppierung mit 1% Wähleranteil einen Sitz erhalten. Am besten erfüllt diese Forderung der doppelte Pukelsheim. Leider sei dieser gemäss einem bestehenden Gutachten bei so vielen kleinen und kleinsten Wahlkreisen in der Anwendung überfordert.

 

Die EVP erachtet es als äusserst bedenklich, dass es für eine Mehrheit des Ständerates kein Problem darstellt, wenn eine kantonale Verfassung der Bundesverfassung widerspricht, noch dazu in einem derart heiklen und zentralen Bereich wie dem Wahlrecht. Das ist ein gefährlicher Entscheid, der undemokratischen Kräften Vorschub leistet. Die EVP wird sich auf allen politischen Ebenen und vereint mit gleichgesinnten Kräften vehement dafür einsetzen, dass auch der Kanton Schwyz zu einem Wahlrecht kommt, das diesen Namen verdient.

 

Bern, den 27. November 2012/nh