Die EVP-Ratsmitglieder anerkennen, dass es zweifellos einen dringlichen Mehrbedarf an Spenderorganen gibt. Doch die Widerspruchslösung der Initiative ist der falsche Weg, um mehr Spenderinnen und Spender zu gewinnen.
Schweigen ist nicht gleich Zustimmung
Davon auszugehen, dass jeder, der sich nicht äussert, stillschweigend einer Organspende zustimmt, ist mehr als fragwürdig und unethisch. «Es kann doch nicht einfach das Schweigen als Zustimmung gerechnet werden! Stellen Sie sich mal vor, wenn wir das bei Volksabstimmungen so handhaben würden», hinterfragt EVP-Nationalrätin Marianne Streiff den zugrunde liegenden Ansatz der Widerspruchslösung – zumal bislang international nicht einmal wissenschaftlich belegt werden konnte, dass die Widerspruchsregelung zu mehr Organspenden nach dem Tod führt als die Zustimmungslösung.
Erklärungslösung setzt am eigentlichen Problem an
Das eigentliche Problem liegt Umfragen zufolge nicht an der fehlenden Bereitschaft der Schweizer Bevölkerung zur Organspende. Was fehlt, ist die Dokumentation dieses Spenderwillens sowie fundierte Information und Auseinandersetzung der Menschen mit der Organspende nach dem Tod. Die EVP-Ratsmitglieder setzen sich deshalb für das Erklärungsmodell der nationalen Ethikkommission ein (Minderheitsantrag im indirekten Gegenentwurf): Der Bund soll sicherstellen, dass Schweizerinnen und Schweizer eine Willenserklärung abgeben, ob sie einer Organspende zustimmen, ihr widersprechen oder sich nicht dazu äussern wollen. «Damit wahren wir das Recht auf Selbstbestimmung und entlasten die Angehörigen. Wir schaffen Vertrauen, dass alle ihren Willen kundtun konnten und dieser respektiert wird. Und Vertrauen legt die Basis für mehr Spendenwillige», ist EVP-Nationalrätin Marianne Streiff überzeugt.
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