Nein zur Ausschaffungsinitiative, Ja zum Gegen- vorschlag und der Steuergerechtigkeitsinitiative

Die EVP Schweiz hat heute Samstag in Weinfelden die Parolen für die Volksabstimmung vom 28. November beschlossen. Sie bejaht die Steuergerechtigkeitsinitiative, lehnt die Ausschaffungsinitiative ab, unterstützt aber den Gegenvorschlag.

Heute Samstag haben sich die Delegierten der EVP Schweiz in Weinfelden versammelt. Auf dem Programm standen die beiden Volksinitiativen, die am 28. November zu Abstimmung kommen. Zunächst kreuzten die SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen und der FDP-Nationalrat Werner Messmer zur Steuergerechtigkeitsinitiative die Klingen. Kiener Nellen betonte, der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen habe groteske Züge angenommen. Die Kantone und Gemeinden würden sich gegenseitig die reichsten Steuerzahlenden abjagen. Dieser Wettbewerb müsse dort begrenzt werden, wo er unfair werde und die Teilnehmer nicht mehr mit gleich langen Spiessen operieren könnten. Deshalb formuliere die Initiative Mindeststeuersätze. Ein Verbot degressiver Steuersätze in der Verfassung würde zudem die durch das Bundesgericht nur vorläufig geklärte Frage ein für alle Mal entscheiden. Dem hielt Werner Messmer entgegen, der Steuerwettbewerb sei eine Grundsäule des Schweizer Staatsverständnisses und dürfe nicht angetastet werden. Seine Einschränkung minimiere den Wettbewerbs- und Effizienzdruck auf das staatliche Handeln und beachte die Eigenverantwortung zuwenig. Im Parlament wollte EVP-Nationalrätin Maja Ingold (ZH) die Initiative an den Bundesrat zurückweisen, weil sie möglicherweise nicht das richtige Instrument sei, der immer ruinösere Steuerwettbewerb aber unbedingt beschränkt werden müsse. Weil sie damit nicht durchdrang, habe sie schliesslich – wie ihr Kollege Walter Donzé – der Initiative zugestimmt. Die EVP-Delegierten sahen dies nach eingehender Diskussion ebenso und beschlossen mit 75 zu 12 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) eine deutliche Ja-Parole zur Steuergerechtigkeitsinitiative.

 

Anschliessend kamen die Ausschaffungsinitiative und ihr Gegenentwurf zur Sprache. SVP-Nationalrat Hans Fehr votierte für die Initiative. Sie allein garantiere die Ausschaffung straffälliger Ausländer, während der Gegenvorschlag zu viele Lücken offen lasse. Ungefähr die Hälfte aller Straftäter seien Ausländer, Tendenz zunehmend. Dem hielt Nationalrat Walter Donzé (EVP, BE) entgegen, die Ausschaffungsinitiative definiere eine eher zufällige Liste von Delikten, welche zu einer Ausschaffung führten. Sie vermische schwere Verbrechen und Bagatellfälle und vergesse andere, wie zum Beispiel schwere Wirtschaftsdelikte. Hingegen schaffe der Gegenvorschlag klare Kriterien für eine einheitliche Praxis in den Kantonen, welche sich auch mit dem Völkerrecht vereinbaren lasse. So dürfe nicht ausgeschafft werden, wer im Herkunftsland an Leib und Leben gefährdet sein könnte. Die Ausschaffung wäre nicht mehr bloss von der Tat abhängig, sondern vom verhängten Strafmass und damit vom tatsächlichen Verschulden. Ein gewisser Spielraum bei der Beurteilung des Einzelfalls sei notwendig, damit das Prinzip der Verhältnismässigkeit gewahrt bleibe. Die EVP-Delegierten lehnten die Ausschaffungsinitiative schliesslich mit 14 zu 75 Stimmen ab und stimmten dem Gegenvorschlag mit 75 zu 12 Stimmen zu.

 

Zur Revision der Arbeitslosenversicherung (Vorlage vom 26. September) hat die EVP Schweiz bereits am 19. Juni in Solothurn auf Antrag der Nationalrätin Maja Ingold die Nein-Parole beschlossen. Die angestrebten Kürzungen gehen an der Realität des Arbeitsmarktes vorbei und verschieben erhebliche Kosten bloss zu den Städten und Gemeinden, indem die Zahl der Ausgesteuerten zunimmt und die Sozialhilfe stärker in Anspruch genommen werden muss.

 

Weinfelden, den 28. August 2010/nh