Freiheit zur religiösen Meinungsäusserung

Freiheit zur religiösen Meinungsäusserung

Für Michael Mutzner steht fest: Das Bekennen religiöser Überzeugungen ist ein Grundrecht - und ein Gewinn für die Gesellschaft.

Zwei Engländerinnen haben ihre Stelle verloren, weil sie ein kleines Kreuz etwas zu sichtbar um den Hals trugen. Die eine arbeitete bei British Airways, die andere war Krankenschwester in einem öffentlichen Spital. Nach erfolglosem Ausschöpfen der britischen Rechtsmittel haben die beiden Frauen den Menschenrechtsgerichtshof angerufen. Das Vereinigte Königreich geht ein grosses Risiko ein, wegen Verletzung der Religionsfreiheit verurteilt zu werden.


Diese Beispiele zeigen exemplarisch die Überempfindlichkeit auf die Äusserung religiöser Überzeugungen in Europa. Auch hierzulande spürt sozialen Druck, wer offen zu seinem Glauben steht und es ist nicht immer leicht, die notwendigen Bewilligungen z.B. für die Benutzung des öffentlichen Grundes zu erhalten. Angesichts dieser Tendenz ist daran zu erinnern, dass die Religionsfreiheit ein Grundrecht ist – das öffentliche Äussern seines Glaubens miteingeschlossen. Das Völkerrecht und die Schweizer Gesetze sind diesbezüglich unmissverständlich.


Darüber hinaus ist das Bekenntnis religiöser Überzeugungen auch ein Mehrwert für die Gesellschaft: die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, mögliche Antworten auf existenzielle Fragen zu kennen. Eine Gesellschaft, welche das Spirituelle ausschliesst, verarmt. Engagieren wir uns deshalb weiter für die freie religiöse Meinungsäusserung und die Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes für die Gläubigen!
 
Michael Mutzner, ist stellvertretender Generalsekretär der Evangelischen Allianz in der Westschweiz. Er ist Autor der sehr lesenswerten SEA-Stellungnahme «Freiheit zur religiösen Meinungsäusserung».