EVP will rasche und korrekte Asylverfahren

EVP will rasche und korrekte Asylverfahren

Die EVP begrüsst eine verkürzte Beschwerdefrist sowie die Erschwerung von Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuchen. Hingegen lehnt die EVP den Vorschlag ab, Asylsuchenden nur noch die Nothilfe auszurichten. So würden alle Asylbewerber unbesehen in denselben Topf geworfen und keine Probleme gelöst, kritisiert Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE).

Heute Mittwoch berät der Nationalrat das Asylgesetz. Die EVP unterstützt alle Änderungen, welche die Verfahren beschleunigen. „Es muss möglich sein, die allermeisten Asylgesuche innert eines halben Jahres abzuschliessen. Die Ungewissheit über den Verfahrensausgang ist für alle Beteiligten belastend. Ein negativer Entscheid nach langer Aufenthaltsdauer ist schwierig umzusetzen, vor allem, wenn es auch Kinder betrifft, die dann bereits hier integriert sind“, betont EVP-Nationalrätin Marianne Streiff (BE), Mitglied der vorberatenden staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Die Kapazitäten bei den Migrationsbehörden und der Polizei seien deshalb auszubauen und die institutionellen Abläufe zu optimieren. Sie erwarte mit Spannung die weiteren Vorschläge von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, welche diese für den Herbst in Aussicht gestellt hat.

 

Familienasyl nicht aufgeben

Die EVP will das Familienasyl beibehalten. Eine rasche Familienzusammenführung ist wichtig für die Integration. Die alternative Regelung über das Ausländergesetz beinhalte viele Hürden, die Flüchtlinge erst nach längerer Zeit erfüllen könnten, namentlich bezüglich Einkommen und Wohnraum, gibt Marianne Streiff zu bedenken.

 

Keine Streichung der Sozialhilfe

Die EVP wehrt sich weiter gegen den Vorschlag, den Asylbewerbern die Sozialhilfe zu streichen und nur noch eine minimale Nothilfe auszurichten. „Das ist ein menschenunwürdiger Vorschlag, der alle Asylsuchenden unbesehen in denselben Topf wirft und kein einziges Problem löst“, kritisiert Marianne Streiff. Alle Folgekosten müssten zudem die Kantone tragen. „Wir wollen die Verfahren straffen und die Fallzahlen senken, aber jene Menschen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, korrekt behandeln.“ Die Rückstufung auf Nothilfe sieht die EVP als Sanktionsmassnahme bei renitenten Asylsuchenden. Nicht umstritten ist die Möglichkeit der Unterbringung von renitenten oder straffälligen Asylsuchenden in speziellen Zentren, allenfalls verbunden mit einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

 

Abschaffung der Botschaftsgesuche

Die EVP ist einverstanden mit der Abschaffung der Botschaftsgesuche. Damit könnten Schutzsuchende zwar ein Asylgesuch einreichen, ohne die Hilfe eines Schleppers in Anspruch nehmen zu müssen. Weil die Schweiz inzwischen das einzige Land in Europa ist, welches Botschaftsgesuche zulässt, ist die Sogwirkung dieses Instruments jedoch zu gross. Der vorübergehende Schutz in einer Schweizer Botschaft ist davon nicht betroffen und bleibt gewährleistet.

 

Änderung des Flüchtlingsbegriffs

Die EVP ist einverstanden damit, dass Wehrdienstverweigerung kein Asylgrund mehr ist. So soll verhindert werden, dass die Schweiz generell ein Zielland wird für Deserteure und Dienstverweigerer.

 

Bern, den 13. Juni 2012/nh