EVP will haushälterisch mit dem Boden umgehen

EVP will haushälterisch mit dem Boden umgehen

Die EVP unterstützt eine Änderung des Raumplanungsgesetzes, welche die Kantone dazu verpflichtet, den Zweitwohnungsbau zu beschränken. „Wir müssen die Kantone dort zu verbindlichen Regeln anhalten, wo sie sich selber nicht dazu durchringen können“, sagt Nationalrätin Maja Ingold (EVP, ZH). Absolut unerlässlich ist für die EVP eine Mehrwertabschöpfung bei Einzonungen.

Mit der Aufhebung der Lex Koller, welche den Erwerb von Grundstücken durch Personen aus dem Ausland regelte, dürfte die Nachfrage nach Zweitwohnungen erheblich zunehmen. Heute Dienstag berät der Nationalrat deshalb eine Änderung des Raumplanungsgesetzes, welche die Kantone dazu verpflichtet, in ihren Richtplänen Gebiete mit hohen Zweitwohnungsbeständen zu bezeichnen und für diese lenkende Massnahmen zu entwickeln.

 

„Wir müssen haushälterisch mit dem knappen Boden umgehen und die Kantone dort zu verbindlichen Regeln verpflichten, wo sie sich nicht selber dazu durchringen können“, stellt EVP-Nationalrätin Maja Ingold (EVP, ZH) fest. Sie werde deshalb zusammen mit Marianne Streiff (EVP, BE) fast überall den Vorschlägen des Ständerates und der Minderheit zustimmen. So sei es richtig, dass die Kantone zwingend ein jährliches Kontingent festlegen müssen, um in den betroffenen Gebieten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungsbau sicherzustellen. Auch befürworte sie Kriterien, die deutlich machen, wann das Verhältnis eben nicht mehr ausgewogen ist: wenn das Landschafts- und Ortsbild durch die Zweitwohnungen beeinträchtigt wird, hohe Immobilienpreise das Wohnangebot für Einheimische erheblich einschränken oder wenn der Bau von Zweitwohnungen einen grossen Teil der vorhandenen Baulandreserven beansprucht. Einzig bei den Übergangsbestimmungen genügt Ingold die Fassung der Mehrheit und des Bundesrates: der Entscheid, welche Massnahmen konkret geeignet sind, könne man den Kantonen und Gemeinden überlassen. „Sie müssen ihre Richtpläne innert drei Jahren anpassen und dafür sorgen, dass die Gemeinden geeignete Massnahmen treffen. Das ist ausreichend“, ist Maja Ingold überzeugt.

 

Für die EVP ist der Erhalt von zusammenhängenden, unbebauten Landschaften als wertvolle Natur-, Kultur- und Erholungsräume ein Kernanliegen und zentral für die Lebensqualität künftiger Generationen. Ohne drastische Gegenmassnahmen geht die Zersiedelung der Landschaft ungebremst weiter. Die EVP unterstützt deshalb die Begrenzung des Baugebietes, wie es die Landschaftsinitiative während zwanzig Jahren fordert. Zweitens sind dem Bund und den Kantonen dringend mehr Kompetenzen zu übertragen. Die Raumplanung muss überkantonal und regional besser koordiniert werden, um unerwünschte Konkurrenzsituationen und Verlagerungseffekte zu vermeiden. Die Gemeinden und teils auch die Kantone unterliegen viel zu starken Interessenkonflikten im Spannungsfeld von Landschaftsschutz, Entwicklungszielen und Bodenspekulation. Drittens ist für die EVP eine Mehrwertabgabe bei Einzonungen absolut unerlässlich. Die Allgemeinheit muss zwingend in irgendeiner Form an der deutlichen Wertsteigerung von eingezontem Land beteiligt werden, da diese nicht individuell verdientes Geld für geleistete Arbeit ist. Nur so kann zudem der Fehlanreiz gemildert werden, wonach es immer wieder zu rein ökonomisch motivierten Einzonungen kommt, welche dem Schutz und der Entwicklung der Landschaft zuwiderlaufen.

 

Die EVP engagiert sich aber nicht nur im Nationalrat, sondern auch ganz konkret und vor Ort für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen. So hat sie in Davos eine Initiative lanciert, welche ein jährliches Kontingent für Zweitwohnungen (maximal 5500 Quadratmeter Bruttogeschossfläche) und eine Lenkungsabgabe auf dem kontingentierten Zweitwohnungsbau verlangt (mindestens 400 Franken pro Quadratmeter), welche zur Förderung günstiger Erstwohnungen zu verwenden ist.

 

Bern, den 21. September 2010/nh