Heute erhalten zwei Personen, die seit 20 Jahren unverheiratet zusammenleben, bei ihrer Pensionierung gemeinsam eine AHV-Rente in Höhe von 4700 Franken. Verheirateten oder Paaren in eingetragener Partnerschaft steht nach geltendem Recht hingegen lediglich 150 Prozent der gemeinsamen Maximalrente zu - also monatlich ganze 1175 Franken weniger. Diese Diskriminierung verheirateter oder in eingetragener Partnerschaft lebender Paare ist auch aus Sicht der EVP so stossend wie unerklärbar.
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