EVP gegen Minarettverbots-Initiative

Der Zentralvorstand der EVP Schweiz lehnt die Minarettverbots-Initiative einstimmig ab. Die EVP will die Religionsfreiheit hochhalten und wehrt sich gegen eine neue Kreuzzugs-Mentalität. Die wachsende muslimische Bevölkerung ist auf unsere Grundwerte zu verpflichten und verstärkt zu integrieren.

Der Zentralvorstand der Evangelischen Volkspartei der Schweiz (EVP) hat an seiner heutigen Tagung in Aarau beschlossen, die eidgenössische Volksinitiative „gegen den Bau von Minaretten“ nicht zu unterstützen. Die EVP anerkennt zwar, dass es unter den 5% der Bevölkerung, die sich zum Islam bekennen, nicht nur integrationswillige Muslime, sondern auch Islamisten gibt, die unsere Gesellschaftsordnung bekämpfen. Sie hat deshalb auch Verständnis dafür, dass viele Menschen durch den dahinter vermuteten religiös-politischen Machtanspruch verunsichert sind. Nationalrat Walter Donzé (Frutigen BE) warnte aber davor, „das Problem mit einer Kreuzzugs-Mentalität anzugehen.“

 

Ein Minarettverbot ist nicht geeignet, den Islamisten entgegenzutreten, sondern polarisiert unnötig. Vielmehr muss versucht werden, die integrationswilligen Muslime zu fördern. Den Muslimen, die unsere Werte wie Ehrlichkeit, Achtung vor der Überzeugung anderer Menschen, Rechtsgleichheit und Solidarität (vgl. dazu www.lebenswerte.ch) anerkennen, muss der Rücken gestärkt werden. Die Schweiz konnte nach Jahrhunderte langen Auseinandersetzungen zwischen den Konfessionen den Religionsfrieden dadurch sichern, dass sie allen die Religionsfreiheit garantiert. Hinter diese Errungenschaft will die EVP nicht mehr zurückfallen.

 

Die Ausübung der Religionsfreiheit verlangt aber auch Fingerspitzengefühl. Die EVP erwartet deshalb von den Muslimen, dass sie auf Minarette verzichten, wo diese bei der lokalen Bevölkerung auf starken Widerstand stossen. Ausserdem ruft sie die muslimischen Organisationen in der Schweiz dazu auf, sich in islamischen Ländern für die freie Wahl und Ausübung der Religion einzusetzen.

 

Die EVP lehnt die Initiative auch deshalb ab, weil die Verankerung von Einschränkungen für religiöse Bauten nicht in die Bundesverfassung gehört. Erstens fallen solche Auflagen in die Kompetenz der kommunalen Behörden und zweitens könnten Einschränkungen für Bauvorhaben einer Religionsgemeinschaft rasch auch auf andere – z.B. Freikirchen – ausgeweitet werden.

 

Die Warnung der Initianten, dass in einem nächsten Schritt Muezzine von den Minaretten zu hören sein werden, beurteilt die EVP als Angstmacherei. Sollten Forderungen in diese Richtung aufkommen, wird sich die EVP dagegen wehren.

 

Aarau, 16. Juni/ps/jb