Endlich etwas für die Familien!

Endlich etwas für die Familien!

EVP-Nationalrat Walter Donzé blickt auf die Herbstsession zurück. Er freut sich, dass bei der Familienbesteuerung endlich etwas gegangen ist.

Die eidgenössischen Räte haben in der ersten Woche der Herbstsession eine wichtige Weiche gestellt. Fast wäre das Ereignis wegen der Bundesrats-Ersatzwahl übersehen worden.

  

Lange hat es gedauert! Vor über fünf Jahren reichte ich nach dem Scheitern des Steuerpakets eine Motion ein, die Familien seien steuerlich zu entlasten – vor weiteren Steuersenkungen für Unternehmen und ohne Verknüpfung mit anderen Vorlagen. Obwohl beide Räte zustimmten, gingen Unternehmenssteuerreformen vor, und beinahe wäre das Anliegen wieder „rechts überholt“ worden.

 

In der Herbstsession hat es das Parlament geschafft! Hätte nicht der Ständerat eine Sondersession abgehalten, wäre es einmal mehr schief gegangen. Bis zuletzt musste darum gerungen werden, dass (im Vergleich zu den Unternehmen bescheidene) 600 Millionen Franken für die Familien mindestens gleichzeitig wie die Kalte Progression eingesetzt werden.

  

Alle Familien mit Kindern profitieren!

Das nun verabschiedete Bundesgesetz betrifft die direkte Bundessteuer. Sie ist als Reichtumssteuer ausgestaltet und steigt progressiv an. Einkommen unter 60'000 Franken sind bereits steuerfrei. 72 Prozent der Kinder leben in Familien mit einem Einkommen unter 100'000 Franken. Damit die Entlastung dort stattfindet, wo sie am nötigsten ist, sieht das Gesetz drei Massnahmen vor: a) einen niedrigeren Tarif für Familien mit Kindern (minderjährig oder in Ausbildung), b) einen Abzug pro Kind vom Steuerbetrag und c) die Möglichkeit eines Abzugs für Fremdbetreuung beim deklarierten Einkommen.

 

Um die dritte Massnahme, nämlich den Abzug für (nachgewiesene) Betreuungskosten, gingen die Emotionen hoch. Auf den ersten Blick liegt es nahe, dass Familien, welche ihre Kinder selber betreuen, den gleichen Abzug vornehmen dürften. Bei genauerem Hinsehen jedoch wäre dies ungerecht. Denn wer sein Kind teilzeitlich zur Betreuung gibt und einer Arbeit nachgeht, leistet auf diesem Einkommen Steuern und Sozialabzüge und erbringt Gewinnungskosten. Als grossen Erfolg für die Familie darf die Lösung bezeichnet werden, die schliesslich im Nationalrat obsiegte und der sich der Ständerat in der Differenzbereinigung anschloss: ein reduzierter Betreuungsabzug und dafür ein Abzug von 226 Franken pro Kind auf der Steuerrechnung. (Der Bundesrat legte 155 Franken vor.)

 

„Wenn die Familie das Rückgrat der Gesellschaft ist, wenn aus ihr verantwortungsbewusste und tragfähige Mitglieder der Gemeinschaft heranwachsen sollen, wenn hohe Kosten für den Staat vermieden werden sollen, dann darf die Familie nicht mehr am Schluss der Traktandenliste stehen. Dann soll die Erziehungsleistung der Familie honoriert werden. Dann sollen Anreize für das Gelingen des hohen Ideals der Familie geschaffen werden.“ So habe ich es in meinem Votum vor dem Rat formuliert. Das Parlament hat ein Zeichen gesetzt. Die Entlastung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Es ist nun an den Kantonen, ebenfalls nachzuziehen.

 

Walter Donzé,

Nationalrat EVP, Frutigen BE