Eine vom Staat gerettete Bank unterstützt keine Parteien!

Unabhängig davon, ob sich einzelne Ständeräte von einer in Aussicht stehenden Parteispende der UBS haben beeinflussen lassen oder nicht: Die mangelnde Transparenz bei den Parteispenden ist der EVP schon länger ein Dorn im Auge. Sogar Bürgerliche geben zu, sie seien von den Grossbanken jahrelang geschmiert worden. Deshalb fordert die EVP, dass juristische Personen alle Spenden und Zuwendungen offen legen müssen.

Unabhängig davon, ob sich das Stimmverhalten der Ständeräte wirklich von der UBS-Spende beeinflussen liess, wie die Zeitung Sonntag berichtete oder nicht: „Eine Bank, die vom Staat mit 6 Milliarden Franken unterstützt worden ist, die sich zudem die Bilanz mit Geldern, die dem Volk gehören, erleichtern liess, kann einfach nicht in der Politik mitmischen und die Parteien unterstützen, auch wenn sie das vor einem Jahr als unabhängiges Unternehmen noch zugesagt hat“, stellt EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher unmissverständlich fest. „Es ist falsch, dass die UBS diese Spende zahlen will und es ist unverständlich, dass die CVP diese Spende annehmen will.“

 

Sollten einige CVP-Ständeräte ihren Entscheid wegen der in Aussicht stehenden Parteispende noch einmal überdenkt haben, zeige das nur, wie verletzlich das politische System der Schweiz sei und wie leicht es sich von den verschiedenen Interessengruppen einspannen lasse. „Selbst Bürgerliche geben zu, sie seien jahrelang von den Banken geschmiert worden“, gibt Aeschbacher zu bedenken. Die EVP fordert deshalb, dass bei der Parteienfinanzierung endlich für Transparenz gesorgt wird. Nicht offengelegte Spenden der Wirtschaft an die  Parteien behindern unabhängige Entscheide, die das Gesamtwohl im Auge behalten. Sie begünstigen umgekehrt Günstlingswirtschaft und Gefälligkeitsdienste. Das kann einfach nicht im Interesse des Landes und der Bevölkerung sein. Jeder Politiker und jede Politikerin im Bundeshaus ist verpflichtet, eine auch noch so kleine Interessenbindung offenzulegen. Ausgerechnet für die Parteispenden soll das nicht gelten.

 

Mit dem Beitritt zur Europaratskonvention gegen die Korruption und zu Greco (Groupe d'Etats contre la corruption) ist die Schweiz zur Einführung von Transparenzvorschriften bei der Finanzierung von Parteien und Wahlkämpfen verpflichtet. Auch der Bericht der OSZE-Wahlbeobachterkommission vom 3. April 2008 zu den Wahlen 2007 legt der Schweiz entsprechende Schritte nahe. Der Bundesrat will die Vorschläge mit dem Hinweis auf das besondere System der Schweiz ad acta und die Hände in den Schoss legen.

 

Als eine Möglichkeit fordert die EVP eine Offenlegungspflicht für Spenden von juristischen Personen. Setzt man dabei nur bei den Parteien an, besteht die Gefahr, dass die Spenden an Initiativ- oder Referendumskomitees oder direkt zu Verbänden und anderen NPO’s abwandern. Entsprechend will die EVP am anderen Ende der Zahlungskette ansetzen und alle juristischen Personen dazu verpflichten, alle ihre Spenden und Zuwendungen einzeln und unter Angabe des Empfängers jährlich zu veröffentlichen. Damit wäre die Rolle des Geldes in unserer Demokratie endlich transparent zu erkennen.

 

Zürich, den 2. Juni 2009/nh