Beschneidung der Religionsfreiheit

Beschneidung der Religionsfreiheit

Niklaus Hari, Leiter Kommunikation, freut sich über gelassene Reaktionen, wenn es um die religiös begründete Beschneidung von Knaben geht.

Nach einem Urteil des Kölner Landgerichts, welches die Beschneidung eines muslimischen Knabens als strafbare Körperverletzung gewertet hat, führt das Zürcher Kinderspital ein Moratorium für religiös begründete Beschneidungen ein. Zuerst müsse die rechtliche Situation geklärt werden, um die Ärzteschaft vor Klagen zu schützen. Andere Spitäler bleiben gelassen. Beschneidungen von Knaben würden in der Schweiz seit Jahrzehnten vorgenommen, schreibt etwa das Kinderspital Basel. Eine plötzliche Abschaffung dieses Eingriffs ohne dass sich an der Rechtsgrundlage etwas geändert hätte, wäre nicht nachvollziehbar. Und das Kinderspital Luzern meint, das Wohl des Kindes gebiete einzig, den Eingriff unter optimalen Bedingungen schmerzfrei und komplikationslos durchzuführen.

 

Experten teilen diese Sicht. Für alt Bundesrichter Giusep Nay ist das Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit der Eltern betroffen, wenn sie ihre Söhne nicht ihrem Glauben entsprechend beschneiden lassen dürfen. Für Ethiker Christoph Rehmann-Sutter ist eine Beschneidung keine Körperverletzung. Die Eltern würden den Entscheid aus bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Kindes fällen. Diese Reaktionen sind wohltuend in ihrer Nüchternheit.

 

Als EVP wollen wir, dass alle Menschen ihre Religion frei wählen, ausüben, bekennen und allenfalls auch wechseln können. Damit die Religionsfreiheit nicht weiter beschnitten wird!

 

Niklaus Hari,

Leiter Kommunikation