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Medienmitteilung

Nach 15 Jahren: Almosen statt echter Teuerungsausgleich für Familien

Anpassung der Mindestansätze für Familienzulagen

Der Bundesrat kündigte heute eine Erhöhung der Mindestansätze der Kinder- und Ausbildungszulagen von 200 auf 215 Franken, resp. von 250 auf 268 Franken pro Kind und Monat, auf den 1. Januar 2025 an. Betroffen sind sieben Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG, TG und TI) bei den Kinderzulagen und sechs Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG und TI) bei den Ausbildungszulagen. In Kantonen mit höheren Zulagen sind hingegen keine oder nur geringe Anpassungen zu erwarten. Für die EVP ist klar: das ist zu wenig und kommt viel zu spät. Die EVP fordert schon länger höhere Mindestbeiträge für Familien, damit diese wirksam unterstützt werden können - unabhängig vom gewählten Betreuungs- und Erwerbsmodell.

 

Familien finanziell unter Druck

Laut dem Familienbarometer 2024 verzichten heute vier von zehn Familien aus Kostengründen auf weitere Kinder. Denn für die Kinderbetreuung sind die meisten Familien zu einer Reduktion der Erwerbstätigkeit gezwungen, was einen signifikanten Einkommensverlust nach sich zieht. Gleichzeitig steigen die Haushaltsausgaben durch ein Kind dauerhaft. Zudem hat die Inflation der letzten Jahre Familien besonders stark getroffen. Mieterhöhungen, steigende Krankenkassenprämien sowie höhere Kosten für Treibstoffe, Gas und Strom belasten Familien in der Schweiz zusätzlich.

 

«Für viele Familien geht die Rechnung nicht mehr auf. Die gestiegenen Kosten zwingen sie, auf weitere Kinder zu verzichten. Die angekündigte Erhöhung der Mindestansätze der Familienzulagen ist höchstens ein Tropfen auf den heissen Stein und zeigt, dass das Gesetz unzureichend auf die tatsächliche Inflation reagiert. Genau diese aber belastet Familien seit Jahren sehr stark.»

Marc Jost, Nationalrat EVP, BE

 

Dabei ist unsere Gesellschaft dringend auf mehr Kinder angewiesen. Die Geburtenrate ist auf einem historischen Tiefpunkt und die Bevölkerung altert. Der demografische Druck wird in den kommenden Jahren stark zunehmen und die Schweiz in diversen Bereichen vor grosse Herausforderungen stellen. Nachdem in den vergangenen Jahren zahlreiche Vorlagen durchgewinkt wurden, die Unternehmen steuerlich begünstigen, wäre es nun endlich an der Zeit gewesen, auch Familien finanziell zu entlasten. Stattdessen beschränkt sich der Bundesrat auf Almosen.

 

«Das System muss dringend angepasst werden. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb sich der Bundesrat dagegen wehrt, denselben Teuerungsindex wie für die AHV auch bei den Familienzulagen anzuwenden. Denn aktuell wird die Lohnentwicklung nicht berücksichtigt – das ist unfair.»

Marc Jost, Nationalrat EVP, BE

 

Bei der AHV funktioniert es auch

Aus diesen Gründen hat die EVP durch Nationalrat Marc Jost zwei Vorstösse eingereicht, um die Familienzulagen zu stärken. Eine parlamentarische Initiative, die von der nationalrätlichen Kommission unterstützt wurde, wird derzeit im Ständerat behandelt. Sie fordert eine Erhöhung der Mindestansätze der Familienzulagen um 50 Franken. Zudem verlangt eine Motion eine Vereinheitlichung des Teuerungsausgleichs bei Familienzulagen und AHV. Dabei geht es darum, die Familienzulagen nach dem sogenannten Mischindex anzupassen. Dieser bezieht neben der Entwicklung der Konsumentenpreise auch die der Löhne mit ein.

 

Kontakt:
Marc Jost, Nationalrat: 076 206 57 57
Alex Würzer, Generalsekretär: 076 419 30 25