So war's aber nicht gemeint!

So war's aber nicht gemeint!

Nationalrat Walter Donzé zu den zahlreichen "Abmeldungen" während RS oder WK in den Zivildienst.

Die Initiative zur Abschaffung der Gewissensprüfung für Dienstverweigerer kam aus den Reihen der EVP. Ich stehe nach wie vor dazu, dass die Abschaffung der Gewissensprüfung richtig war. Überhaupt nicht im Sinne der Initianten und des Gesetzgebers war aber, was daraus geworden ist, nämlich ein bequemer Weg, sich aus der Dienstpflicht zu stehlen. Tausende haben davon Gebrauch gemacht – teils aus fadenscheinigen Gründen. Kommandanten mussten Rekruten nach Hause entlassen, weil sie sich nicht auf Sonntagswache kommandieren liessen. Andere trugen vor, das Essen oder die Unterkunft behage ihnen nicht. Auch vor Beförderungsdiensten drückte man sich durch den Übertritt in den Zivildienst. Offenbar hat das Parlament versäumt, die Formalitäten für ein Entlassungsgesuch aus Gewissensgründen zu präzisieren, was zu offensichtlichem Missbrauch geführt hat. Ich halte deshalb fest:

  • Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann, weiss das in der Regel vor dem Einrücken in die RS – und nicht ausgerechnet dann, wenn er zur Sonntagswache aufgeboten wird!
  • Wer im Laufe einer Dienstleistung in einen Gewissenskonflikt gerät, soll den aktuellen Dienst fertig leisten. Seinem Gesuch kann anschliessend entsprochen werden.
  • Sonntagswache, Essen, unangenehme Rahmenbedingungen oder ein Aufgebot zum Weitermachen sind keine Ursache für ein Befreiungsgesuch aus Gewissensgründen. Wo offensichtlich solche Motive vorliegen, sollen Vorgesetzte ermächtigt werden, ein Gesuch zurückzuweisen.
  • Offensichtlich wurden einrückenden Soldaten Flugblätter mit der Aufforderung zur Einreichung eines Austrittsgesuchs verteilt. Ein fieses Vorgehen! Das soll geahndet werden.
  • Von einem Verweigerer aus Gewissensgründen darf vorausgesetzt werden, dass er seine Motive schriftlich begründet. Ein vorgedrucktes Antragsformular soll nicht mehr anerkannt werden.
  • Wer sich für den Tatbeweis entschieden hat, soll nicht wieder zur Armee zugelassen werden (kein Rückkommen nach Belieben).

Bundesrat, Armeeleitung und die Sicherheitskommissionen des Parlaments sind gefordert, dem Missbrauch Einhalt zu gebieten. Einiges ist auf dem Weg der Verordnung sofort lösbar. Vor einer Änderung des Gesetzes jedoch müssen die Verhältnisse sauber abgeklärt und dann die Massnahmen demokratisch ausgehandelt werden.

 

Walter Donzé,

Nationalrat