Nein zur bewussten Tötung von Embryonen

Die EVP lehnt die Präimplantationsdiagnostik ab, weil damit menschliches Leben getötet und der erste Schritt zur Selektion gemacht wird. Die Stopplinie ist mit dem Verbot am richtigen Ort.

Auf Geheiss des Parlamentes hat der Bundesrat eine restriktive Vorlage zur Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgearbeitet. Mit diesem Verfahren sollen im Rahmen der künstlichen Befruchtung erzeugte Embryonen vor ihrer Verpflanzung in den Mutterleib auf genetische Defekte untersucht werden können. Bestehen sie diese Qualitätskontrolle nicht, werden sie getötet. Die EVP lehnt die PID ab, weil damit menschliches Leben getötet und der Selektion Tür und Tor geöffnet wird.

 

Mit der Befruchtung von Ei- und Samenzelle wird der Mensch zum Menschen und als Individuum einzigartig. Ab diesem Zeitpunkt ist seine Würde unteilbar und sein Leben verdient unbedingten Schutz. Die PID entscheidet hingegen über Leben und Tod: Sie wählt aus einer Reihe von Embryonen jene aus, die für eine Verpflanzung in die Gebärmutter in Frage kommen und lässt die anderen im Reagenzglas sterben. Diese bewusste Tötung der Embryonen widerspricht einer christlich inspirierten Ethik des Lebens grund-sätzlich und ist auch im Fall einer schweren Erbkrankheit nicht gerechtfertigt: Weder Eltern noch Ärzte sind fähig oder befugt, zu entscheiden, mit welchem Gendefekt oder mit welcher Behinderung ein Leben lebenswert oder nicht lebenswert ist.

 

Heute dürfen während der künstlichen Befruchtung höchstens drei Eizellen zu Embryonen entwickelt und der Frau eingesetzt werden. Für die Fortpflanzungsmediziner ist die PID hingegen erst bei acht Embryonen sinnvoll. Es ist deshalb absehbar, dass schon bald massiver Druck für die Abschaffung dieser Dreierregel entstehen wird. Ständerat Felix Gutzwiler, treibende Kraft für die Einführung der PID, hat in den Medien bereits klar gemacht, dass er diese Beschränkung zu Fall bringen will. Das bedeutet aber: Dürfen mehr Eizellen zu Embryonen entwickelt werden, werden anschliessend nach erfolgter PID auch mehr Embryonen getötet. Was, wenn von diesen acht Embryonen alle kerngesund sind und keiner den befürchteten Gendefekt aufweist? Drei werden eingepflanzt und die restlichen fünf den Ausguss hinuntergespült!

 

Gemäss Vorlage soll die PID nur Paaren mit schwerer erblicher Belastung offenstehen. Es ist jedoch absehbar, dass bald der Ruf nach weitergehenden Anwendungen ertönen wird (PID für unfruchtbare Paare, für fruchtbare Paare im fortgeschrittenen Alter, Selektion von immunkompatiblen Designerbabys zur Therapie eines Geschwisters, Selektion des Geschlechts, schliesslich Selektion aufgrund nicht krankheitsbezogener Merkmale). Wird die PID jetzt in beschränktem Rahmen zugelassen, ist dies der Anfang einer langen Kette von folgenschweren Entscheidungen. Die heutigen Möglichkeiten in Medizin und Forschung haben zu einer Fülle ethischer Fragen geführt, die sich auch durch das ständige Verschieben oder Ausweiten der Grenzen nicht beantworten lassen. Die EVP ist der Meinung dass die Grenze mit dem Verbot der PID deshalb richtig gesetzt ist.

 

Heute ist die PID zwar verboten, die pränatale Diagnose im Mutterleib (mit je nach Befund und Haltung der Eltern anschliessender Abtreibung) hingegen erlaubt. Doch diese absurde Situation rechtfertigt die Einführung der PID nicht: Der bessere Schutz des Embryos im Reagenzglas darf nicht dem schlechteren Schutz des Fötus im Mutterleib angepasst werden. Auch das Argument der Befürworter, betroffene Paare würden die PID heute im Ausland durchführen lassen, sticht nicht: In gleicher Weise könnte auch für die Auswahl nach Geschlecht geworben werden, die in einigen Ländern erlaubt ist. Wir haben für unser Land unsere eigene Wertung und Verantwortung wahrzunehmen.

 

Dass den Befürwortern der erlaubten Kindstötung nicht hundertprozentig wohl ist bei der Sache, zeigt ihre Sprachregelung: die einzelnen Embryonen sollen „ausgesondert“ oder „eliminiert“ werden. Man scheut sich davor, das Kind beim Namen zu nennen und zu sagen, was Sache ist: dass nämlich die überzähligen Embryonen schlicht und einfach getötet werden. Nur weil wir im winzigen Zellhaufen noch kein Kind zu erkennen vermögen, ändert nichts an der Tatsache, dass es sich dabei um einzigartige Individuen mit uneingeschränktem Recht auf Leben handelt!

 

Zürich, den 14. Mai 2009/nh