Keine Abstriche bei den höheren Eigenmittelvorschriften

Die EVP unterstützt und begrüsst die vorgeschlagene Änderung des Bankengesetzes zur Linderung der Too-Big-To-Fail-Problematik. Kernstück der Vorlage sind die höheren Eigenmittelvorschriften. Für die EVP steht fest: Sie werden leider schmerzen müssen. Andernfalls sind sie zu wenig wirksam.

Die EVP unterstützt und begrüsst die vom Bundesrat unterbreitete Änderung des Bankengesetzes zur Linderung der Too-Big-To-Fail-Problematik. Sie ist entschieden der Ansicht, dass markant höhere Eigenmittelvorschriften unbedingt notwendig sind, um ein rettendes – und möglicherweise seine Kräfte übersteigendes – Eingreifen des Staates in einer nächsten Krise verhindern zu können. „Je höher die Systemrelevanz einer Bank, desto mehr Eigenmittel und Liquidität soll sie aufbringen müssen“, fordert EVP-Präsident Heiner Studer. So lasse sich das Klumpenrisiko systemrelevanter Unternehmen entscheidend minimieren und die Wahrscheinlichkeit, dass der Staat im Krisenfall eingreifen müsse, sinke auf ein vertretbares Mass.

 

Kernpunkt der Vorlage sind die höheren Eigenmittelvorschriften. Sie bewegen sich in einer realistischen Höhe und dürfen unter keinen Umständen aufgeweicht oder abgeschwächt werden. Hier dürfen im parlamentarischen Prozess und bei der Umsetzung keine Abstriche vorgenommen werden. „Die Vorlage verliert sonst ihre Wirksamkeit und verkommt zur Alibi-Übung“, betont Heiner Studer. Die EVP habe immer betont, dass die neuen Eigenmittelvorschriften leider werden schmerzen müssen, weil sie andernfalls zu wenig wirksam sind. Dann sollen die Banken aber nicht auch noch Risikoabgaben und dergleichen zu tragen haben.

 

Strenge Eigenmittelanforderungen gehören zu den wenigen, administrativ relativ einfachen und direkt wirksamen Massnahmen für eine gesunde Selbstbeschränkung des Finanzsektors. Wird ein Teil des Eigenkapitals wie vorgesehen in Form von Wandlungskapital ausgegeben (sogenannte CoCo-Bonds) hat dies zudem den Vorteil, dass eine laufende Beurteilung des betroffenen Institutes durch den Markt vorliegt. Wenn eine Bank bei kleineren eingegangenen Risiken einen tieferen Zins für die CoCo-Bonds bezahlen muss, hat dies automatisch den gewünschten Effekt zugunsten einer zurückhaltenderen Risikostruktur.

 

Der Entwurf sieht vor, dass der Bundesrat einen Stopp der variablen Vergütungen anordnen kann, wenn ein Unternehmen direkt oder indirekt staatliche Hilfe erhält. Hier ist die Kann-Formulierung angebracht, weil im Einzelfall eine gewisse Flexibilität vorhanden sein muss. Es geht hier weniger um die Boni der Top-Manager, sondern um die gut qualifizierten Mitarbeiter und Spezialisten, welche eine Bank in grossen Schwierigkeiten erst recht benötigt und deshalb einigermassen marktgerecht bezahlen können muss.

 

Nicht vom Tisch ist für die EVP hingegen eine Bonussteuer, auch nachdem sie der Nationalrat fürs Erste gekippt hat. Sie sieht vor, dass Unternehmen Löhne und Boni über 3 Millionen Franken nicht mehr als geschäftsmässigen Aufwand von der Gewinnsteuer abziehen dürfen. „Wir erhoffen uns von diesem Vorschlag eine dämpfende Wirkung. Es bleibt aber abzuwarten, ob zusätzliche Massnahmen notwendig sind, damit sich die höchsten und tiefsten Löhne in einer Unternehmung wieder in einer vernünftigen Spanne bewegen“, meint EVP-Präsident Heiner Studer.

 

Bern, den 14. März 2011/nh