Der Nationalrat hat dem Vorschlag des Ständerates zugestimmt, die Krankheitskosten mit in den Plafond für die Überbrückungsleistungen einzuberechnen. Jetzt verbleibt als letzte Differenz zum Ständerat die Obergrenze der Überbrückungsrente für Alleinstehende. Der Nationalrat schlägt hier das 2,25-fache des allgemeinen Lebensbedarfs als Obergrenze vor.
Die Überbrückungsleistungen sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen 60-jährige Ausgesteuerte erhalten können, unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung. Die Höhe der Leistungen wird ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen. Damit will der Rat ältere ausgesteuerte Arbeitslose vor Altersarmut schützen. Die Vorlage greift einige Vorschläge der EVP aus der Vernehmlassung auf: Betreuungs- und Erziehungsgutschriften werden in die Berechnungen einbezogen. Auch behält die Reintegration älterer ausgesteuerter Personen mit der jetzigen Ausgestaltung Priorität.