Bereits in den Verhandlungen im Parlament hat sich gezeigt, dass sowohl Verschärfungen wie auch Verbesserungen im Vergleich zur bisherigen Gesetzgebung in das neue Asylgesetz Eingang fanden. So waren sich auch die EVP-Nationalräte nicht in allen Punkten einig. Die vom Parlament verabschiedeten Gesetzesänderungen sind denn auch innerhalb der Partei umstritten.
Rechtsstaatliche und humanitäre Überlegungen haben die EVP dazu bewogen, eine differenzierte und breite Diskussion der beiden Gesetze zu führen. Eine Vorentscheidung über die Mitunterstützung der beiden Referenden schien deshalb nicht angebracht. Der Zentralvorstand der EVP der Schweiz hat aus diesem Grund einstimmig entschieden, die inhaltliche Diskussion auf eine spätere Delegiertenversammlung zu verschieben und dort eine offizielle Stellungnahme zu beschliessen.
Aarau, 14.1.2006/jb