Die Unternehmen profitieren von der Erbschaftssteuer

Die Unternehmen profitieren von der Erbschaftssteuer

Fünf Unternehmerinnen und Unternehmer haben heute in Bern ihre Argumente für ein Ja zur Erbschaftssteuerreform am 14. Juni 2015 dargelegt. Der einhellige Tenor war klar: Von einer Erbschaftssteuer profitiert die hiesige Wirtschaft und insbesondere das Gewerbe und die kleinen und mittleren Unternehmen. Die KMU-Vertreter aus verschiedenen Wirtschaftszweigen äusserten sich entsprechend empört über die anhaltende KMU-feindliche Desinformationskampagne der Initiativgegner, welche bewusst mit falschen Argumenten agiert.

Dank der Erträge aus der Erbschaftssteuer werden nämlich die KMU in Zukunft nicht wie kolportiert gefährdet, sie profitieren vielmehr davon weil sie weniger an die Zusatzfinanzierung der AHV bezahlen müssen. Denn die für die Babyboomer-Generation vorübergehend benötigten Gelder müssen in geringerem Masse durch die Mehrwertsteuer oder Lohnprozente finanziert werden. Das entlastet die KMU.

Gemäss einer neulich veröffentlichten Studie fliessen bei einer Annahme der Volksinitiative «Millionen- Erbschaften besteuern für unsere AHV» nicht nur zwei, sondern bis zu vier Milliarden Franken in die Altersvorsorge. Dies stärkt die AHV und senkt den Bedarf für andere Finanzierungen. «Wenn dieses Geld nicht aus den Erträgen der Erbschaftssteuer kommt, bedeutet dies unweigerlich eine Mehrbelastung der Unternehmen», warnt die Zürcher SP-Nationalrätin und Unternehmerin Jacqueline Badran. «Sie müssten höhere AHV-Beiträge auf den Löhnen oder höhere Mehrwertsteuern. Das verschweigen die Gegner geflissentlich; dabei wäre genau dies die wahre Bedrohung der KMU!»

Hohe Freigrenzen sichern Familienunternehmen und schützen Arbeitsplätze

Die Initianten der Erbschaftssteuerreform haben explizit den Schutz von Gewerbebetrieben und KMU in der Schweiz vorgesehen. Im Initiativtext steht denn auch klipp und klar: «Gehören Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergeführt, so gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.»

Die Bundesversammlung hat gemäss diesem Verfassungsauftrag zwingend eine Lösung zu finden, welche die KMU im Weiterbestand schützt. Zum Beispiel mit einem höheren Freibetrag (die Initianten schlagen 50 Millionen vor) und einem reduzierten Steuersatz (Vorschlag der Initianten: 5% statt 20%). Damit liesse sich eine Steuerschuld aus den Erträgen einer Unternehmung innerhalb von zwei bis drei Jahren bezahlen; die Initiative sieht jedoch gar eine Frist von zehn Jahren vor. Zudem würden selbst bewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe sogar mit Null eingesetzt. KMU werden also entlastet. Neu werden auch KMU geschützt, die nicht an direkte Nachkommen vererbt oder verschenkt werden: «Die Initiative ist gewerbefreundlich», schliesst denn auch Markus Wenger, Berner EVP-Grossrat und Mit-Inhaber einer Fensterbaufirma in Spiez. «Im Gegensatz zur heutigen Situation wird bei einer Annahme der Initiative der Firmen-Verkauf nicht mehr begünstigt. Wird der Betrieb im Erbfall oder im Falle eines Erbvorbezugs weitergeführt, gibt es keinerlei zusätzliche Belastungen, sondern Vergünstigungen mit hohen Freibeträgen und tieferen Steuersätzen.»

Gegner scheuen die wirklich relevante Diskussion

Der Freiburger Unternehmer Gerhard Andrey, Vorstandsmitglied der Grünen Schweiz, deckt überdies die wahren Absichten der Gegner auf: «Die Gegnerschaft will nichts anderes, als die Interessen einer äusserst gut betuchten Wirtschaftselite schützen. Die positiven volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Effekte einer Erbschaftssteuer werden schlicht unterschlagen. Es geht dabei auch um die Frage der Chancengleicheit und damit um einen zentralen liberalen Wert. Ich finde es höchst bedenklich, dass die Gegner die KMU faktisch in Geiselhaft nehmen.»

Auch für kleine Gewerbe-Unternehmen in Familienbesitz sei die Erbschaftssteuerreform kein Problem, folgert Andreas Hofer, der einen Fischereibetrieb am Sempacher- und Baldeggersee führt und als grüner Kantonsrat in Luzern aktiv ist. Zwar habe auch er zunächst Befürchtungen gehegt, ob die Volksinitiative eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit nach der Firmenübergabe überhaupt ermögliche. Die Sorge sei jedoch zerstreut worden: «Den Initianten war offensichtlich diese Sachlage bewusst, weshalb sie für KMU einen Freibetrag von 50 Millionen Franken vorsehen.» Dieser Freibetrag ist zwar bislang bloss ein Vorschlag und wird bei Annahme der Initiative von den Eidgenössischen Räten festgelegt. «Da sich das Parlament mehrheitlich aus bürgerlichen Parteien zusammensetzt, ist es sehr wahrscheinlich, dass dieser Freibetrag sogar noch erhöht wird – zumindest aber ganz sicher nicht reduziert.»

Nachfolgeplanung in Familienunternehmen ist gesichert

Die Gegner der Initiative, etwa Hotelleriesuisse oder auch der Gewerbeverband sehen durch die Erbschaftssteuerreform die Nachfolgeplanung gefährdet. «Das ist ein Mythos und ich weiss nicht, woher diese Angst kommt», sagt David Bühler, Hotelier in Interlaken. «Kaum ein Familienhotel hat einen höheren Nettowert als 50 Millionen Franken; Familienhotels sind also von der Erbschaftssteuer nicht betroffen. Im Gegenteil: durch den Beitrag der Erbschaftssteuer an die AHV werden die Lohnkosten – der wichtigste Faktor in der Rechnung eines Hotelbetriebs, wie generell in den meisten KMU – geschont.»

Selbst in jenen Kantonen, welche heute noch eine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen kennen (Appenzell Innerrhoden, Neuenburg, Waadt), sind keine Berichte über KMU-Sterben und Abwanderungen bekannt. Die Situation wird also von der Gegnerschaft krass überzeichnet; das Problem existiert offensichtlich nicht.

Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» wurde am 16. August 2011 lanciert. Am 15. Februar 2013 konnte das Initiativkomitee 110‘205 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen.

Gerne stehen für weitere Informationen zur Verfügung

  • Jacqueline Badran, Nationalrätin SP/ZH, CEO ZEIX, Zürich 076 324 68 67
  • Markus Wenger, Grossrat EVP/BE, Mit-Inhaber Wenger-Fenster, Spiez 079 769 25 67
  • Gerhard Andrey, Vorstandsmitglied der Grünen Freiburg, Mitgründer und Partner der Liip AG, Fribourg 078 694 25 11
  • Andreas Hofer, Kantonsrat Grüne/LU, Berufsfischer mit eigenem Familienbetrieb, Sursee 078 859 19 35
  • David Bühler, Mitglied Grosser Gemeinderat Interlaken EVP, Geschäftsführer Backpackers Villa Sonnenhof, Interlaken 033 826 71 76
  • Andreas Käsermann, Kampagnenleiter Initiative 079 434 07 34